Allgemeine Geschäftsbedingungen BarcoPrint GmbH


für Lieferung von Folien und Etiketten

1. Geltungsbereich 1.1. Die vorliegenden AGB gelten nur für Lieferungen von Thermotransfer-Folien, Etiketten, und Heißprägefolien.

1.2. Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn wir diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Leistungen

2. Angebot
2.1. Angaben über Beschaffenheit unserer Folien ergeben sich ausschließlich und abschließend aus der jeweiligen technischen Spezifikation.

2.2. An alle unsere Angebote halten wir uns für die Dauer von 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Im übrigen sind alle unsere Angebote freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten,

3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang
3.1. Preise gelten ab Werk von BarcoPrint GmbH zuzüglich Verpackung. Ab einem Auftragswert von 300,00 € Lieferung frei Haus (innerhalb Deutschland).

3.2. Für Lieferungen unter € 100,00 netto, wird ein Mindermengenaufschlag in Höhe von 30,00 € berechnet.

3.3. Die Gefahr geht auch bei Frei-Haus-Lieferungen am Erfüllungsort auf den Kunden über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.

4. Selbstbelieferungsvorbehalt
4.1. Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht verfügbar, weil wir von eigenen Lieferanten nicht beliefert wurden oder unser Vorrat für die Lieferung erschöpft ist, sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist uns dies nicht möglich, können wir vom Vertrag zurücktreten.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Alle unsere Preise sind Netto-Preise in EUR, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne weitere Abzüge.

5.2. (nur bei Lieferungen von Thermotransfer-Farbbändern) Vereinbarte Preise betreffen Lieferungen, die innerhalb eines Monats ausgeführt werden. Bei länger laufenden Verträgen sind wir berechtigt, die Preise in dem Prozentsatz anzupassen, in dem sich die Einkaufspreise unseres Hauses erhöhen. Die Erhöhung ist auf Verlangen des Vertragspartners nachzuweisen. Soweit die Erhöhung 10% übersteigt, ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Kenntnisnahme zum Monatsende den Vertrag zu kündigen.

5.3. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes mit unserem Angebot vereinbart.

5.4. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

5.5. Bei Service-Leistungen erstellen wir einen Kostenvoranschlag, soweit ein entsprechender zeitlicher Vorlauf gegeben ist und es sich nicht um unvorhergesehene oder Notreparaturen handelt. (Wir verweisen hier auf unsere AGB für den Verkauf von Maschinen, Service-Leistungen und Ersatzteilen).

5.6. Für Service-Leistungen gilt die jeweils aktuellste Preisliste, die im Internet unter: www.BarcoPrint.de abzurufen ist.

6. Liefertermine
6.1. Die Einhaltung von Lieferzeiten setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn die BarcoPrint GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

6.2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen entsprechend.

6.3. Eine Haftung für Ausfallzeiten infolge von Lieferverzögerungen der von uns gelieferten Folien können wir nicht übernehmen, es sei denn, die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BarcoPrint GmbH zurück zu führen. Sollte sich eine Störung des betrieblichen Ablaufes beim Kunden abzeichnen, werden wir schnellstmöglich im Rahmen der Verfügbarkeit eine im Preis und Qualität entsprechende Ersatzlieferung veranlassen.

6.4. Vom Vertrag kann der Kunde nur zurücktreten, wenn wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten haben. Der Kunde muss eine angemessene Frist zur Erbringung der Lieferung gesetzt haben, mit der Erklärung, er lehne nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ab, und diese Frist erfolglos verstrichen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen gegenüber dem Vertragspartner vor. Soweit der Vertragspartner Wiederverkäufer ist, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an dem Erlös fort. Die Forderungen werden in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

7.2. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

8. Sachmängel
8.1. Die Beschaffenheit unserer Folien ist abschließend in der jeweiligen technischen Spezifikation des Herstellers für die einzelnen Folien- und Etikettenqualitäten festgelegt. Alle dort nicht aufgeführten Eigenschaften sind nicht Gegenstand unserer Sachmängelhaftung. Grundsätzlich obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die Eignung, der jeweils durch uns angebotenen Folien- und/oder Etikettenqualitäten für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.

8.2. Bei Lieferungen, die nicht, die in der technischen Spezifikation aufgeführten Beschaffenheiten verfügen, bessern wir nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern kostenlosen Ersatz.

8.3. Durch die Nacherfüllung beginnt keine neu Verjährungsfirst (8.4)

8.4. Sachmängelansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Firsten vorschreiben sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigen Verschweigen des Mangels. Die gesetzlichen Bestimmungen über Ablaufhemmungen, Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

8.5. Der Kunde muss Sachmängel unverzüglich rügen. Zu der Rüge gehört die Mitteilung, die der Lieferung entsprechenden Daten der Folie bzw. Etiketten (Chargen-Nummer, Lieferdatum...).

8.6. Soweit uns der Kunde keine Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit gewährt, sind wir von der Sachmängelhaftung befreit.

8.7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensansprüche (10) – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

8.8. Mängelansprüche bestehen nicht nur bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, ebenfalls bei unerheblicher Beeinträchtigung der Verwendbarkeit, bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

8.9. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.

8.10. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Kunden gegenüber uns gilt entsprechend § 478 Abs. 2 BGB (Mängelansprüche).

8.11. Weitergehende oder andere als die in (8.10) geregelten Ansprüche des Kunden aus Sachmängelhaftung, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Für Ansprüche auf Schadenersatz gilt im Übrigen (10)

9. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
9.1. Soweit uns die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Der Schadenersatzanspruch des Kunden ist beschränkt auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit vom Kunden nicht verwendet werden kann

9.2. Sofern Ereignisse höherer Gewalt die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf BarcoPrint GmbH erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Rücktrittrecht zu. Die Ausübung des Rücktrittrechts werden wir nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen, selbst wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche
10.1. Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des anfänglichen Unvermögens oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt.

10.2. Wir unterbreiten anwendungstechnische oder andere Ratschläge nach bestem Wissen, eine Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wird damit jedoch nicht begründet. Der Kunde wird hierdurch insbesondere nicht von seiner Pflicht entbunden, die Folie in eigener Verantwortung für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen. Dies gilt auch, wenn uns der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist.

10.3. Unsere Schadensersatzverpflichtung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.

10.4. Soweit unsere Haftung gemäß 10 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung all unserer Angestellten der BarcoPrint GmbH.

10.5. Schadensersatzansprüche gemäß 10. verjähren mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß 8.4. Bei Vorsatz und Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

11. Erfüllungsort:
11.1. Erfüllungsort ist der Firmensitz von BarcoPrint GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Sonstiges:
12.1. Wir sind berechtig, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen abzutreten

12.2. Auf sämtliche zwischen uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.

12.3. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder Pforzheim.

12.4. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

12.5. ‚Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Stuttgarter Str. 20-22, 75179 Pforzheim, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die AKTIVBANK AG übertragen.

12.6. Eine Anfechtung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
BarcoPrint GmbH

für Maschinen, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

1.1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte, in denen wir als Käufer oder Verkäufer auftreten.

1.2. Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn wir Sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Vertragsinhalt
2.1. Vertragsinhalt ist der Verkauf von Maschinen, Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien oder Dienstleistungen.

2.2. Maschinen, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien: Die Lieferung erfolgt in einwandfreiem Zustand ohne Montage. Die Aufstellung und Inbetriebnahme von Ausrüstungen sollte jedoch nur durch einen Fachmann erfolgen. Gleiches gilt für den Einbau von Ersatzteilen. Verbrauchsmaterialien sind unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auszutauschen.

2.3. Soweit die Montage, Inbetriebnahme oder Reparatur am Aufstellungsort durch BarcoPrint GmbH erfolgt, werden die hierfür entstehenden Kosten gemäß unserer zum Zeitpunkt der Dienstleistung geltenden Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.

2.4. Unser Dienstleistungsangebot bezieht sich auf den vom Kunden gesondert zu buchenden Service vor Ort zur Installation der Maschinen, der Reparatur mit Einbau neuer Ersatzteile, der Wartung und der Schulung gemäß separat zu treffender Vereinbarung. Die Preise hierzu werden jeweils angeboten zuzüglich des Zeitaufwandes der Anreise, notwendiger Reise- und Übernachtungskosten sowie Materialkosten. Soweit Schulungen vor Ort angeboten werden, deren Kosten pro teilnehmende Person unter Benennung einer Mindestteilnehmerzahl benannt sind, werden die Kosten auf die Mindestteilnehmerzahl auch dann verrechnet, wenn diese konkret nicht erreicht wird.

2.5. Soweit Dienstleistungsangebote von uns eigenständig oder im Verbund mit dem Verkauf von Hardware Vertragsgegenstand sind, verstehen sich dafür benannte Termine als Wunschtermine. Sie sind unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verfügbarkeit, sowohl der Hardware als auch der Fachkräfte abzustimmen.

2.6. Müssen konkret abgesprochene Dienstleistungstermine aus Gründen abgebrochen werden, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet. Dem Kunden wird ein Nachlass von 25% gewährt. Werden Dienstleistungstermine 3 oder weniger Werktage vor dem vereinbarten Termin durch den Kunden abgesagt, bleiben 50% der vereinbarten, sonst der nach erwartetem Zeitaufwand kalkulierten Vergütung geschuldet.

2.7. Soweit dem Kunden im Zusammenhang mit der Auslieferung, unseren Dienstleistungen oder dem technischen Support Unterlagen von uns anvertraut werden, die mit dem Zusatz "vertraulich" versehen sind, ist er verpflichtet, diese Unterlagen keiner dritten Partei zugänglich zu machen und dementsprechend zu verwahren. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind vertrauliche Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben.

3. Abnahme, Gewährleistung, Haftung
3.1. Unsere Kunden sind verpflichtet, unsere Lieferungen von Maschinen, Ersatzteilen oder Verbrauchmaterialien unverzüglich bei ihrer Ankunft auf die ordnungsgemäße Verpackung, Stückzahl und die Übereinstimmung der gelieferten Artikel mit den bestellten Artikeln zu überprüfen. Beanstandungen sind insoweit nur binnen 5 Werktagen nach Ankunft der Ware möglich und haben spezifiziert und schriftlich zu erfolgen.

3.2. Für Transportschäden oder Verlust auf dem Transportweg übernehmen wir keine Haftung. Bei Lieferungen ab Werk empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

3.3. Die angelieferten Artikel (Maschinen) sind binnen 5 Arbeitstagen ab Anlieferung einem Funktionstest zu unterziehen, und eventuelle Mängel sind innerhalb dieser Frist spezifiziert schriftlich anzuzeigen.

3.4. Zu den Verbrauchsmittel empfiehlt sich zu jeder Nachbestellung ein Funktionstest zu dem vorgesehenen Einsatzzweck auch dann, wenn es bei vorrangegangenen Lieferungen solcher Verbrauchsmittel nicht zu Beanstandungen gekommen war. Unsere Verbrauchsmittel verfügen über eine gleichbleibende Qualität bei erprobten Standardanwendungen. Dennoch kann bei Sonderanwendungen keine Haftung für mögliche Abweichungen übernommen werden.

3.5. Sollten Störungen auftreten, sichern wir zu, unabhängig davon ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, auf Nachfrage zeitnah Techniker bereit zu stellen, die mit unseren Produkten vertraut sind und die Ursache der Störung ermitteln und versuchen werden, die Störung vor Ort zu beheben. Die Kosten des Einsatzes des Technikers sind vom Kunden zu tragen. Materialkosten sind vom Kunden nicht zu erstatten, soweit das Material im Rahmen der Gewährleistung / Garantie zu stellen ist.

3.6. Sollten Störungen vor Ort nicht behoben werden können oder der Kunde keinen Technikereinsatz wünscht, hat er das Recht, den defekten Artikel zum Zwecke der Reparatur in transportgeeignetem Zustand an BarcoPrint GmbH einzuschicken. Wichtig: Vor einer Einsendung ist das weitere Vorgehen mit BarcoPrint GmbH telefonisch abzusprechen!. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben, telefonisch die Ursache der Störung zu ermitteln und gegebenenfalls zu beheben. Sollte dies nicht gelingen, erhält der Kunde von BarcoPrint GmbH ein auszufüllendes RMA Formular und weitere wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einsendung des Artikels.

3.7. Die Einsendung reklamierter Artikel an BarcoPrint GmbH und die Rücksendung an den Kunden erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden (soweit es sich nicht um einen Gewährleistungs-/Garantiefall handelt). Anderenfalls wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

3.8. Soweit es sich bei der Reparatur nicht um einen Gewährleistungs-/Garantiefall handelt, stellen wir Material und Personalkosten in Rechnung. Auf Wunsch wird vor Beginn der Reparatur nach Analyse der Störungsursache mitgeteilt, ob es sich um einen Gewährleistungs-/Garantiefall handelt.

3.9. Auf Zubehörposten besteht ein Gewährleistungsanspruch für die Dauer von 12 Monaten. Bei Zubehörposten, die bereits Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns die Anforderung des Nachweises vor, dass der Defekt durch Konstruktions-/Herstellungsfehler und nicht durch Verschleiß verursacht worden ist.

3.10. Auf die gelieferte Ausrüstung besteht ein Gewährleistungsanspruch für die Dauer von 365 Tagen ab Inbetriebnahme (Thermotransfer-Drucker), maximal jedoch für die Dauer von 2.100 Betriebsstunden (InkJet). Bei Lieferungen an Handelspartner gilt der Gewährleistungsanspruch ab dem Datum der nachzuweisenden Rechnungsstellung an den Endkunden, jedoch nicht länger als 15 Monate ab unserem Rechnungsdatum.

3.11. Tritt innerhalb dieser Frist eine Störung der Ausrüstung auf, die auf den Defekt eines Teils des Gerätes zurückzuführen ist, stellen wir ohne Berechnung ab Werk ein einwandfrei funktionierendes Ersatzteil zur Verfügung, nachdem der Kunde das defekte Teil kostenfrei BarcoPrint GmbH zur Überprüfung zur Verfügung gestellt hat.

3.12. Diese Zusage gilt nicht für den Fall einer nicht spezifikationsgerechten Aufstellung, technische Veränderungen, Versorgung der Ausrüstung mit ungeeigneten Betriebsstoffen, Wartung durch unkundiges Personal, unsachgemäßen Gebrauch, sowie nicht betriebsbedingten Einwirkungen von außen (Feuer, Wasser, Blitz u.a.). Sollten Anhaltspunkte für solche Einwirkungen vorliegen, haften wir nur gegen Nachweis, dass die Störung unabhängig von der äußeren Einwirkung aufgetreten ist.

3.13. Sollte eine betriebliche Störung der Ausrüstung trotz des Austausches defekter Teile nach drei Reparaturversuchen nicht beseitigt werden können, ist der Kunde berechtigt, die Ausrüstung binnen 4 Wochen nach dem letzten Nachbesserungsversuch an BarcoPrint GmbH zurück zu senden. Für diesen Fall wird der Kaufpreis anteilig erstattet unter angemessenem Abzug für den Gebrauchsvorteil während der Dauer des fehlerfreien Betriebes der Ausrüstung. Ein Anspruch auf Behalt der Ausrüstung unter Herabsetzung des Kaufpreises besteht nicht.

3.14. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden/Ausfallzeiten der von uns gelieferten Waren können wir nicht übernehmen, es sei denn, die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BarcoPrint GmbH zurückzuführen. Sollte sich bei einer Störung der Ausrüstung infolge eines Mangels abzeichnen, dass die Reparatur voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird, stellen wir im Rahmen der Verfügbarkeit auf Wunsch ein gleichwertiges Ersatzgerät.

4. Lieferbedingungen:
4.1. Unsere Preise verstehen sich stets unverpackt ab Werk. Ab einem Auftragswert von 1.500,00 € Lieferung frei Haus innerhalb Deutschlands.

5. Angebote:
5.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. An alle unsere Angebote halten wir uns für die Dauer von 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

6. Zahlungsbedingungen:
6.1. Alle unsere Preise sind Netto-Preise in EUR, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne weitere Abzüge.

6.2. Vereinbarte Preise betreffen Lieferungen, die innerhalb eines Monats ausgeführt werden. Bei länger laufenden Verträgen sind wir berechtigt, die Preise in dem Prozentsatz anzupassen, in dem sich die Einkaufspreise unseres Hauses erhöhen. Die Erhöhung ist auf Verlangen des Vertragspartners nachzuweisen. Soweit die Erhöhung 10% übersteigt, ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Kenntnisnahme zum Monatsende den Vertrag zu kündigen.

6.3. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

6.4. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.5. Bei Bestellungen mit einem Auftragswert unter 100,- € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- €.

6.6. Bei Service-Leistungen erstellen wir einen Kostenvoranschlag, soweit ein entsprechender zeitlicher Vorlauf gegeben ist und es sich nicht um unvorhergesehene oder Notreparaturen handelt.

6.7. Für Service-Leistungen gilt die jeweils aktuellste Preisliste, die im Internet unter: www.barcoprint.de/leistungen abzurufen ist.

7. Eigentumsvorbehalt:
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen gegenüber dem Vertragspartner vor. Soweit der Vertragspartner Wiederverkäufer ist, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an dem Erlös fort. Die Forderungen werden in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

7.2. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

8. Erfüllungsort:
8.1. Erfüllungsort ist der Firmensitz von BarcoPrint GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Sonstiges:
9.1. Wir sind berechtig, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen abzutreten

9.2. Auf sämtliche zwischen uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.

9.3. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder Pforzheim.

9.4. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

9.5. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Stuttgarter Str. 20-22, 75179 Pforzheim, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die AKTIVBANK AG übertragen.

9.6. Eine Anfechtung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen. Es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.